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Lizenz- und Nutzungsbedingungen für WinOLS und den EVC Reseller Marktplatz

A. Einführung
I. Allgemeines
1. Die EVC electronic GmbH, Am Pfauenzehnt 11a, 46539 Dinslaken („EVC“) ist ein führender Anbieter von Chiptuninglösungen für Automobile. EVC ist Entwickler und Inhaber der Software WinOLS in allen Versionsständen („WinOLS“), einer leistungsstarken Software, insbesondere zur Entwicklung von Dateien für das Chiptuning. EVC vertreibt Lizenzen für WinOLS maßgeblich über das Internet und stellt die entsprechende Software zum kostenpflichtigen Download zur Verfügung.
2. WinOLS enthält eine Funktion, mit der Kompilationen von Chiptuning-Dateien und sog. Kennfeldinformationen („Tuning-Projekte“) von Kunden zum Kauf angeboten werden können („Verkäufer“), die andere Kunden im Wege des Downloads erwerben können („Käufer“; Verkäufer und Käufer nachstehend allein oder gemeinsam auch „Nutzer“). EVC ist in diese Kaufgeschäfte nicht involviert, sondern stellt ausschließlich die technisch-organisatorischen Mittel (insbesondere Server, auf denen Tuning-Projekte vom Verkäufer bereitgestellt werden) zur Verfügung, um den Verkauf von Tuning-Projekten zu ermöglichen („Plattform“).
3. Nachstehende Lizenz- und Nutzungsbedingungen regeln in Abschnitt B. zunächst den Verkauf von WinOLS und die Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenz) an dieser Software. Abschnitt C. trifft Regelungen zur Benutzung der Plattform. Abschnitte D. und E. enthalten allgemeine Bestimmungen, die in gleicher Weise für die Abschnitte A. bis C. gelten.

II. Geltungsbereich
1. Die vorliegenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern (§ 14 BGB).
2. Diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als EVC ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

B. Verkauf und Lizenzierung von WinOLS
Gegenstand dieses Abschnitts B. ist der Verkauf von WinOLS und die Einräumung von Nutzungsrechten an dieser Software durch EVC an Nutzer auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen.

I. Gegenstand der Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Abschnitts B
1. Gegenstand des Abschnitts B. dieser Lizenz- und Nutzungsbedingungen ist die dauerhafte Überlassung von WinOLS im Objektcode inklusive der zugehörigen Benutzerdokumentation und] die Einräumung der in Ziff. B. II. beschriebenen Nutzungsrechte. Die Hardware- und Softwareumgebung, innerhalb derer die WinOLS einzusetzen ist, ist ebenfalls in der Benutzerdokumentation festgelegt.
2. Die Beschaffenheit und Funktionalität von WinOLS ergibt sich abschließend aus der Benutzerdokumentation. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist.
3. EVC überlässt dem Nutzer WinOLS und die Benutzerdokumentation im Wege des Downloads über Homepage www.evc.de. Der Download setzt die Erstellung eines Benutzerkontos gem. Ziff. B. II. voraus.
4. Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.

II. Benutzerkonto
1. Für die Erstellung des Benutzerkontos übermittelt der Nutzer EVC folgende Daten: Firmenbezeichnung, postalische Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
2. Die Freischaltung des Benutzerkontos durch EVC erfolgt, nachdem der Nutzer den Bestätigungslink in der an seine E-Mail-Adresse gesendeten Registrierungsbestätigung angeklickt, auf der Registrierungsseite sein Zugangspasswort eingegeben und seine Zustimmung zu diesen Lizenz- und Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklä-rung durch Setzen eines Häkchens an der erforderlichen Stelle auf der Registrierungsseite erklärt hat.
3. Freischaltung und Aufrechterhaltung des Benutzerkontos sind für den Nutzer kostenfrei.
4. Vom Nutzer zur Eröffnung des Benutzerkontos an EVC übermittelte Daten sind vollständig und korrekt anzugeben und, sollten sich diese ändern, vom Nutzer in seinem Benutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren.
5. Nutzer sind verpflichtet, ihr bei der Registrierung gewähltes Zugangspasswort geheim zu halten und den Zugang zu ihrem Benutzerkonto sorgfältig zu sichern. Nutzer sind zudem verpflichtet, EVC umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Benutzerkonto missbräuchlich von Dritten verwendet wurde.
6. Jeder Nutzer verpflichtet sich, nur ein Benutzerkonto zu eröffnen. Ein Benutzerkonto ist nicht übertragbar.
7. EVC behält sich das Recht vor, Nutzer-Konten bei einer nicht vollständig durchgeführten Registrierung nach einer angemessenen Zeit zu löschen.

III. Rechteeinräumung
1. Der Nutzer erhält mit vollständiger Bezahlung des Entgelts gemäß Ziff. B. III. dieser Lizenz- und Nutzungsbedingungen ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung von WinOLS im in diesen Lizenz- und Nutzungsbedingungen eingeräumten Umfang. WinOLS darf nur für diejenige Anzahl von Arbeitsplätzen gleichzeitig genutzt werden, die der vom Nutzer erworbenen Lizenzen entspricht. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation von WinOLS, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Nutzer. In keinem Fall hat der Nutzer das Recht, die erworbene WinOLS zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, z.B. im Wege des Application Service Providing oder als „Software as a Service“. Ziff. B. II. 5. bleibt unberührt.
2. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes.
3. Der Nutzer ist berechtigt, eine Sicherungskopie zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist. Der Nutzer wird auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers sichtbar anbringen.
4. Der Nutzer ist ausschließlich dann berechtigt, WinOLS zu dekompilieren und zu vervielfältigen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass EVC dem Nutzer die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht innerhalb angemessener Frist zugänglich gemacht hat.
5. Der Nutzer ist berechtigt, die erworbene Kopie von WinOLS einem Dritten unter Übergabe der Benutzerdokumentation dauerhaft zu überlassen. In diesem Fall wird er die Nutzung des Programms vollständig aufgeben, sämtliche installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löschen oder EVC übergeben, sofern er nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.
6. Nutzt der Nutzer WinOLS in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Unterlässt er dies, so wird EVC die ihr zustehenden Rechte geltend machen.
7. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale von WinOLS dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

IV. Kaufpreis und Fälligkeit
Der Kaufpreis für WinOLS ist abhängig vom konkreten Funktionsumfang und wird auf der Homepage www.evc.de ausgewiesen. Der Kaufpreis ist mit Download von WinOLS fällig.

V. Gewährleistung
1. EVC leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit sowie dafür, dass der Nutzer WinOLS ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass WinOLS in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den in der Benutzerdokumentation genannten Anforderungen nicht gerecht wird oder für Änderungen und Modifikationen, die der Nutzer an der Software vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, dieses Vertrages oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung von EVC berechtigt zu sein.
2. Der Nutzer, hat WinOLS unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen EVC unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich spä-ter ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung.
3. EVC ist im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Nutzer gegebenenfalls einen neuen Stand der Software übernehmen, es sei denn dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen. Bei Rechtsmängeln wird EVC dem Nutzer nach eigener Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an WinOLS verschaffen oder diese so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden.
4. EVC genügt ihrer Pflicht zur Nachbesserung, indem mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates auf der Homepage www.evc.de zum Download bereitgestellt und dem Nutzer telefonischen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme angeboten werden.
5. Das Recht des Nutzers, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln. Macht der Nutzer Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend, so haftet EVC nach Abschnitt E.
6. Ansprüche des Nutzers aufgrund von Sach- und Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr; dies gilt nicht in den Fällen der Ziff. E. 1 a) bis d). Die Verjährung beginnt im Falle des Verkaufs auf einem Datenträger mit der Ablieferung von WinOLS, im Falle des Verkaufs mittels Download aus dem Internet nach Mitteilung und Freischaltung der Zugangsdaten für den Downloadbereich.

C. Bedingungen für die Nutzung der Plattform zum Zweck des Verkaufs von Tuning-Projekten
Gegenstand dieses Abschnitts sind Regelungen zum internetbasierten Verkauf von Tuning-Projekten des Verkäufers an den Käufer („Projektkaufvertrag“), die über die Plattform von EVC abgewickelt werden.

I. Leistungsumfang
1. EVC stellt Nutzern Server und Software zur Verfügung, mittels derer Verkäufer auf Grundlage von WinOLS Tuning-Projekte im Wege des Uploads zum Verkauf bereitstellen, die vom Käufer im Wege des Downloads erworben werden können („Plattformdienste“).
2. Die Nutzung der Plattformdienste setzt voraus, dass der Nutzer die Software WinOLS und Nutzungsrechte nach Maßgabe von Ziff. B. I. und II. erwirbt und – für den Fall, dass der Nutzer Verkäufer ist – EVC dem Verkäufer die in WinOLS integrierte Funktion, die den Verkauf von Tuning-Projekten über WinOLS ermöglicht („Reseller-Funktion“), nach Zahlung einer Einrichtungsgebühr gem. Ziff. C. 6. I. freischaltet.
3. EVC stellt die Plattform und deren Funktionalitäten ohne Zusage einer bestimmten Verfügbarkeit bereit. Die jederzeitige Verfügbarkeit der Plattform ist keine von EVC geschuldete Leistung. Insbesondere notwendige Wartungsarbeiten, Sicherheitsgründe zwingender Art und Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereichs von EVC (z.B. unbefugter Zugriff auf von EVC zur Verfügung gestelltem Server, Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen und des Internets, Stromausfälle oder ähnliche Ereignisse), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Leistungen von EVC und der Erreichbarkeit der Plattform führen, ohne dass dies eine Haftung von EVC begründet, es sei denn, EVC hat die genannten Umstände schuldhaft verursacht.
4. EVC ist berechtigt, den Zugang der Nutzer zur Plattform jederzeit vorübergehend einzuschränken oder einzustellen, wenn dies im Hinblick auf Sicherheit, etwa im Fall von Angriffen aus dem Internet (z.B. Denial-of-Service-Attacken, sonstige von Dritten verursachte Serverüberlastungen), Integrität der zum Betrieb der Plattform verwendeten Server und/oder zur Durchführung zwingender technischer, insbesondere sicherheitsrelevanter Maßnahmen (wie z.B. Sicherheitsupdates), aus zwingenden Gründen erforderlich ist.
5. EVC schützt die von Nutzern auf der Plattform bereit gestellten Tuning-Projekte mit technischen Sicherheitssystemen, die dem Stand der Technik entsprechen; dies gilt insbesondere für die von EVC zur Verfügung gestellten Server und sonstige für den Betrieb der Plattform eingesetzte Hard- und Software. EVC und der Nutzer vereinbaren jedoch als Beschaffenheit der von EVC erbrachten Plattformdienste, dass ein absoluter Schutz gegen Angriffe Dritter nicht geschuldeter Leistungsgegenstand ist. EVC haftet dementsprechend insbesondere nicht für Angriffe Dritter jedweder Art, die dazu führen, dass der Dritte rechtswidrigen Zugriff auf Tuning-Projekte eines Nutzers erhält und Tuning-Projekte missbräuchlich, etwa für eigene gewerbliche Zwecke, verwendet.

II. Registrierung als Nutzer und Abschluss des Nutzungsvertrages
1. Die Nutzung der Plattform zum Kauf oder Verkauf von Tuning-Projekten setzt die Registrierung als Nutzer voraus, die durch die Eröffnung des Benutzerkontos gem. Ziff. B. II. erfolgt. Mit der Freischaltung des Benutzerkontos durch EVC kommt zwischen EVC und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der Plattformdienste („Nutzungsvertrag“) zustande.
2. Sofern ein Nutzer beabsichtigt, Tuning-Produkte zu verkaufen, ist zusätzlich zur Freischaltung des Benutzerkontos die Freischaltung der Reseller-Funktion erforderlich. Die Freischaltung der Reseller-Funktion setzt einen Antrag durch den Nutzer voraus, der in Textform (z.B. E-Mail) an EVC zu richten ist. Die Freischaltung der Reseller-Funktion steht im Ermessen von EVC. Ein Anspruch des Nutzers auf Freischaltung der Reseller-Funktion besteht nicht.

III. Projektkaufverträge zwischen Nutzern
1. Ein Projektkaufvertrag über ein Tuning-Projekt kommt dadurch zustande, dass der Verkäufer ein Tuning-Projekt auf der Plattform im Wege des Uploads bereitstellt (Angebot) und der Käufer dieses Tuning-Projekt durch Anklicken der Schaltfläche herunterlädt (Annahme); die Annahme erfolgt bereits mit Anklicken der Schaltfläche „Kaufen“.
2. Eine vertragliche und/oder außervertragliche Haftung von EVC aus oder im Zusammenhang mit Projektkaufverträgen, insbesondere wegen Nichterfüllung, nicht rechtzeitiger oder nicht vertragsgemäßer Erfüllung (z.B. Sach- und Rechtsmängel von Tuning-Projekten, fehlende kommerzielle oder sonstige Verwendbarkeit von Tuning-Projekten für den Käufer), ist dementsprechend ausgeschlossen. Der Verkäufer stellt EVC und ihre Mitarbeiter bzw. Beauftragten von jeder Form der Inanspruchnahme des Käufers, Kunden des Käufers oder sonstiger Dritter wegen sach- und rechtsmangelhafter Tuning-Projekte frei; die Bestimmung der Ziff. C. VII. finden auf diese Freistellungsverpflichtung von EVC Anwendung.
3. Die Zahlungsabwicklung erfolgt direkt zwischen Verkäufer und Käufer. Den Nutzern steht entweder (a) die Verwendung von Guthaben oder (b) eine Einschaltung des Zahlungsdienstleister Concardis GmbH (zur Verfügung.
a) Guthaben: Der Käufer kauft vom Verkäufer Guthaben (Credit Points) und zahlt den Kaufpreis direkt an den Verkäufer; diese Zahlung erfolgt nicht über die Plattform in der zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarten Weise (z.B. Banküberweisung, PayPal etc.). Der Verkäufer schreibt das Guthaben dem Käufer über eine WinOLS integrierte Funktion gut.
b) Concardis GmbH: EVC hat mit dem Zahlungsdienstleister Concardis GmbH eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die ihre Dienstleistungen für die Zahlungsabwicklung der Projektkaufverträge zwischen Nutzern zur Verfügung stellt. Für eine konkrete Transaktion schließen der Käufer und der Verkäufer mit der Concardis GmbH jeweils einen separaten Zahlungsdienstevertrag, die die Abwicklung der Kaufpreiszahlung zwischen dem Käufer und Verkäufer übernimmt. EVC teilt der Concardis GmbH im Auftrag des Käufers bzw. EVCs die erforderlichen Informationen zur Durchführung der Zahlungsabwicklung gemäß dieser Ziff. C. III. 3. b) mit. Die Nutzer bevollmächtigen EVC hiermit ausdrücklich zu einer Weitergabe, Verarbeitung und Übermittlung der insoweit relevanten Informationen (insbesondere Zahlungshöhen sowie Nutzer- und Projektdaten) an die Concardis GmbH und stimmen einer solchen Weitergabe, Verarbeitung und Übermittlung hiermit ausdrücklich zu. Auch datenschutzrechtlich notwendige Einwilligungen der Nutzer sind hiermit – soweit erforderlich – erteilt.
4. Der Verkäufer verpflichtet sich gegenüber EVC, etwaige in Tuning-Projekten enthaltene personenbezogene Daten Dritter vor Bereitstellung auf der Plattform zu entfernen und EVC von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung des anwendbaren Datenschutzrechts nach Maßgabe von Ziff. C. VII. freizustellen.

IV. Grundsätze der Nutzung
1. Die Nutzer erkennen an, dass EVC selbst keine Tuning-Projekte zum Kauf anbietet, keine angebotenen Tuning-Projekte kauft und nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern der Plattform geschlossenen Projektkaufverträge wird. Für die auf der Plattform bereitgestellten Angebote von Tuning-Projekten sind ausschließlich die jeweiligen Verkäufer verantwortlich. Dies bezieht sich auf sämtliche Inhalte.
2. Der Nutzer ist insbesondere nicht berechtigt, die Plattform mit rechtswidrig (z.B. Entfernung des herstellerseitig angebrachten Kopierschutzes (Cracking)) erlangte Lizenzen von WinOLS zu nutzen.
3. Der Verkäufer sichert EVC zu, dass die von ihm auf der Plattform bereitgestellten Tuning-Projekte
a) keine Rechte Dritter, insbesondere keine gewerblichen Schutzrechte, verletzen und der Käufer die Tuning-Projekte ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann,
b) keine personenbezogenen Daten enthalten,
c) nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen,
d) mit der WinOLS Software kompatibel sind,
e) Angaben zu Fahrzeughersteller, Modell, Motorleistung und Steuergerättyp enthalten, um Käufern eine zielgerichtete Suche und eindeutige Identifizierung zu ermöglichen,
f) die Funktionsfähigkeit von Plattform und/oder Software WinOLS in keiner Weise stören oder sonstwie nachteilig beeinträchtigen und g) keine Softwareviren, Würmer, Trojaner oder andere schädliche Dateien, Skripte und Programme enthalten.
4. Die Nutzer verpflichten sich, Projektkaufverträge ausschließlich über die von EVC bereitgestellte Plattform zu schließen und abzuwickeln.

V. Änderungsrecht
EVC hat das jederzeitige Recht, die Plattform und bestimmte Funktionalitäten zu ändern sowie die Bereitstellung der Plattform nach Ablauf einer angemessenen Ankündigungsfrist ganz oder teilweise einzustellen; EVC wird dabei die berechtigten Interessen der Nutzer berücksichtigen. EVC behält sich insbesondere Änderungen zur Anpassung des Systems an den Stand der Technik, zur Systemoptimierung, insbesondere zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit, und solche Änderungen vor, die zur Fehlerkorrektur, zur Aktualisierung und Vervollständigung, zur programmtechnischen Optimierung oder aus lizenzrechtlichen Gründen erforderlich sind.

VI. Vergütung
1. Für die Freischaltung der Reseller-Funktion erhält EVC eine Einrichtungsgebühr, die für angemeldete Nutzer auf der Homepage www.evc.de einsehbar ist. Die Einrichtungsgebühr ist mit erfolgter Freischaltung der Reseller-Funktion fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsstellung zu zahlen.
2. Für jeden zwischen Verkäufer und Käufer nach Maßgabe von Ziff. C. III. abgeschlossenen Projektkaufvertrag erhält EVC vom Verkäufer eine Vergütung die für angemeldete Nutzer auf der Homepage www.evc.de einsehbar ist. EVC erteilt dem Verkäufer bis spätestens zum 15. eines jeden Kalendermonats eine Sammelrechnung über die Gesamtvergütung für alle vom Verkäufer im vorangegangenen Monat verkauften Tuning-Projekte. Die Sammelrechnung wird dem Verkäufer in elektronischer Form an seine im Benutzerkonto hinterlegte Emailadresse übersandt. Der Verkäufer hat ausschließlich die in der Rechnung genannten Zahlungsmethoden zu verwenden. Die an EVC zu entrichtende Vergütung ist mit Abschluss des Projektkaufvertrags fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsstellung zu zahlen.

VII. Freistellung
1. Der Nutzer verpflichtet sich, EVC von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die dem Dritten aufgrund von Sach- und Rechtsmängeln von Tuning-Projekten, einer Verletzung von Rechten des Dritten oder sonstiger Personen, einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen sowie Regelungen dieser Lizenz- und Nutzungsbedingungen zustehen, es sei denn, der Nutzer hat die Inanspruchnahme durch den Dritten nicht zu vertreten.
2. Darüber hinaus verpflichtet sich der Nutzer, alle Kosten zu ersetzen, die EVC durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
3. Der Nutzer ist verpflichtet, EVC für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

VIII. Entfernung von Tuning-Projekten; Beendigung des Nutzungsvertrages und Löschung eines Benutzerkontos
1. EVC behält sich das Recht vor, einzelne Tuning-Projekte ganz oder teilweise zu entfernen, löschen oder ihre Bereitstellung auf der Plattform in sonstiger Weise zu unterbinden oder zu beenden, wenn und soweit diese Tuning-Projekte gegen die Bestimmungen dieser Lizenz- und Nutzungsvereinbarung, verstoßen, es sei denn, der das Tuning-Projekt auf der Plattform bereitstellende Nutzer hat den Verstoß nicht zu vertreten.
2. Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit in Textform unter Angabe seiner Benutzerkennung, seines Vor- und Nachnamens und seiner E-Mail-Adresse kündigen.
3. EVC kann den Nutzungsvertrag ordentlich (ohne Angabe von Gründen) mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen. Mit Beendigung des Nutzungsvertrags ist der Nutzer nicht mehr zur Nutzung der Plattform berechtigt; EVC behält sich für den Beendigungsfall zudem das Recht vor, das Benutzerkonto zu löschen.
4. EVC kann bei einer vom Nutzer zu vertretenden Verletzung dieser Lizenz- und Nutzungsbedingungen oder einer sonstigen vom Nutzer zu vertretenden Rechtsverletzung im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund in Textform kündigen sowie den Benutzer mit sofortiger Wirkung von der Nutzung der Plattform ausschließen und sein Benutzerkonto löschen; weitergehende Ansprüche und Rechte von EVC nach Maßgabe dieser Lizenz- und Nutzungsbedingungen und/oder gesetzlicher Bestimmungen bleiben unberührt.
5. Die Beendigung dieses Nutzungsvertrages, sei es durch EVC oder den Nutzer, lässt weitere Verträge zwischen EVC und dem Nutzer (z.B. Kaufverträge über WinOLS) sowie zwischen Nutzern geschlossene Projektkaufverträge unberührt.

D. Haftungsbeschränkung
1. EVC haftet Nutzern unbeschränkt
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
b) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
d) im Umfang einer von EVC übernommenen Garantie.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von EVC der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
3. Eine weitergehende Haftung von EVC besteht nicht.
4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von EVC.
5. EVC bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Nutzer hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik.

E. Sonstige Bestimmungen
1. EVC beachtet im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften und verwendet die personenbezogenen Daten des Nutzers nur im Einklang mit den Regelungen ihrer Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung von EVC kann jederzeit auf der Homepage www.evc.de eingesehen und gespeichert werden.
2. Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass WinOLS Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Nutzer wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung durch EVC steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
3. Auf diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen ist das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.
4. Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand ist Duisburg.
5. Soweit diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen und dem Zweck dieser Lizenz- und Nutzungsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.